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   LG Bremen, 30.09.2021 - 7 S 216/20   

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https://dejure.org/2021,47978
LG Bremen, 30.09.2021 - 7 S 216/20 (https://dejure.org/2021,47978)
LG Bremen, Entscheidung vom 30.09.2021 - 7 S 216/20 (https://dejure.org/2021,47978)
LG Bremen, Entscheidung vom 30. September 2021 - 7 S 216/20 (https://dejure.org/2021,47978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Rückerstattung bei ausgefallenen Konzertveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückerstattung bei ausgefallenen Konzerten

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2018 - III ZR 192/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets:

    Auszug aus LG Bremen, 30.09.2021 - 7 S 216/20
    Allein dies ist die vertragliche Hauptleistungspflicht der Beklagten (vgl. zur Leistungspflicht BGH NJW 2019, 47, 49 Rn. 19).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus LG Bremen, 30.09.2021 - 7 S 216/20
    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (vgl. etwa BGH NJW 2012, 1718).
  • OLG Hamm, 30.07.2009 - 4 U 69/09

    Formularmäßige Vereinbarung eines Rücknahmerechts beim Verkauf von Konzertkarten

    Auszug aus LG Bremen, 30.09.2021 - 7 S 216/20
    (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 30).
  • LG Freiburg, 03.02.2022 - 3 S 45/21

    Haftung eines Ticketverkäufers wegen coronapandemiebedingtem

    a.) Es kann dahingestellt bleiben, ob der Verkauf von Veranstaltungstickets reiner Sachkauf eines sog. kleinen Inhaberpapiers nach § 433 BGB ist (vgl. in diese Richtung BGH, Urteil vom 23.08.2018, III ZR 192/17 = NJW 2019, 47, juris-Rn. 19) oder Rechtskauf nach §§ 453, 433 BGB (vgl. insoweit OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2009, 4 U 69/09, juris-Rn. 19; LG Bremen, Urteil vom 30.09.2021 7 S 216/20, juris-Rn. 7; Staudinger/Beckmann (2013) BGB § 453 Rn. 76 "sonstiger Gegenstand"; Leible/Müller in juris-PK, 9.Aufl., BGB § 453 Rn. 8) ist.
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